| 10.06.2002 - Steuernummer auf Belegen |
Wichtige gesetzliche Neuregelung ab 1.Juli 2002 !
Sehr geehrte HQS-Anwender,
im sogenannten Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) wurde mit der Änderung vom 27.12.2001 in §14 Absatz 1a festgelegt: „Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.“ Diese Regelung wird zum 1. Juli 2002 wirksam.
Als HQS-Profi-Soft-Anwender können Sie in den Basisdaten PC28.6.11 auf den letzten beiden Eingabefeldern sowohl Ihre eigene Steuernummer, als auch die evtl. in Zukunft benötigte eigene Umsatzsteuer-ID-Nummer eintragen. Diese Nummern werden auf den Rechnungsbelegen und Kassenbelegen unterhalb der Kundennummer gedruckt.
Um diese Eingabemöglichkeit zu erhalten müssen Sie die Programmversion auf die aktuelle Version 5.3L oder höher updaten. Anwender mit Betreuungsvertrag SBV können ein kostenloses Programm-Update auf Version 5.3L per ISDN-Update PC96.14.1 durchführen. Anwender ohne ISDN-UPDATE erhalten aktualisierte Programmdisketten.
Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg,
Ihr flexibel reagierendes
HQS-Support-Team |
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