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10.06.2002 - Steuernummer auf Belegen
Wichtige gesetzliche Neuregelung ab 1.Juli 2002 !

Sehr geehrte HQS-Anwender,


im sogenannten Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) wurde mit der Änderung vom 27.12.2001 in §14 Absatz 1a festgelegt: „Der leistende Unternehmer hat in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.“ Diese Regelung wird zum 1. Juli 2002 wirksam.

Als HQS-Profi-Soft-Anwender können Sie in den Basisdaten PC28.6.11 auf den letzten beiden Eingabefeldern sowohl Ihre eigene Steuernummer, als auch die evtl. in Zukunft benötigte eigene Umsatzsteuer-ID-Nummer eintragen. Diese Nummern werden auf den Rechnungsbelegen und Kassenbelegen unterhalb der Kundennummer gedruckt.

Um diese Eingabemöglichkeit zu erhalten müssen Sie die Programm­version auf die aktuelle Version 5.3L oder höher updaten. Anwender mit Betreuungsvertrag SBV können ein kostenloses Programm-Update auf Version 5.3L per ISDN-Update PC96.14.1 durchführen. Anwender ohne ISDN-UPDATE erhalten aktualisierte Programmdisketten.


Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg,

Ihr flexibel reagierendes

HQS-Support-Team

PDF - Download: LINK

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