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08.07.2004 - Neuerungen in ProfiSoft zum §13 USt.-Gesetz
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Programmneuerungen zum §13b UstG

Zum 01.07.2004 tritt der §13b UStG endgültig in Kraft, der die umsatzsteuerliche Behandlung von Bauleistungen, falls der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, regelt.

Siehe auch: http://www.steuer-newsletter.de/themen/reformen/article.php/id/930

Seit dem 01.04.2004 gilt eine Übergangsregelung. Um diesem Gesetz gerecht zu werden haben wir ProfiSoft um folgende Punkte erweitert:

 

Einstellungen:

 

  • Legen Sie zunächst im PC-64 (Sachkontenverwaltung) ein Rechnungseingangskonto für 16% MwSt. Rechnungen mit dem MwSt.-Automatik-Kennzeichen ‚P’ an.
  • Hinterlegen Sie dieses Konto bitte in PC 67/1 in der Zeile‚ Eing-RG P. 13b UStG MwSt’.
  • Für von Ihnen erstellte Rechnungen nach §13b tragen Sie in PC67/2 bitte die gewünschten Konten in die Zeile‚ P. 13b UStG’ mit 0% ein.

 

Eine Rechnung nach §13b UStG schreiben:

 

Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich in der NETTO-Erfassung befinden. Beim Buchen geben Sie unter ‚Reg-Druck’ bitte ‚+2’ ein. Es erscheint der Hinweis‚ (Umkehr der Steuerschuld P. 13b UStG)’ auf dem Bildschirm. Die gedruckte Rechnung ist eine reine Netto-Rechnung ohne jegliche MwSt-Angaben. Sie enthält den gesetzlichen Hinweis, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

 

Eine Eingangs-Rechnung buchen:

 

In PC-63 können Sie Eingänge ganz einfach auf Ihr oben angelegtes Konto buchen. Als Hinweis wird das MwSt-Kennzeichen ‚P’ auf den Bildschirm ausgegeben.

 

Umsatzsteuervoranmeldung:

 

Beim Druck der Umsatzsteuervoranmeldung werden jetzt auch die folgenden Zeilen ausgegeben:

 

Beispiel:
 

Textfeld: 54 Umsätze lt. Par. 13b UStG 16%			785,00 EU		125,65 EU
67 Vst-Beträge aus Leist. lt. Par. 13b UstG					125,65 EU

 


Für weitere Fragen zu diesen Neuerungen steht Ihnen unser Hotline unter der bekannten Rufnummer 04185/7952-16 zur Verfügung.


PDF - Download: LINK

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