|
Neue Seite 1
Programmneuerungen zum §13b UstG
Zum 01.07.2004 tritt der §13b UStG endgültig in Kraft, der die umsatzsteuerliche
Behandlung von Bauleistungen, falls der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist,
regelt.
Siehe auch:
http://www.steuer-newsletter.de/themen/reformen/article.php/id/930
Seit dem 01.04.2004 gilt
eine Übergangsregelung. Um diesem Gesetz gerecht zu werden haben wir ProfiSoft
um folgende Punkte erweitert:
Einstellungen:
-
Legen Sie zunächst im PC-64 (Sachkontenverwaltung) ein Rechnungseingangskonto
für 16% MwSt. Rechnungen mit dem MwSt.-Automatik-Kennzeichen ‚P’ an.
-
Hinterlegen Sie dieses Konto bitte in PC 67/1 in der Zeile‚ Eing-RG P. 13b
UStG MwSt’.
- Für
von Ihnen erstellte Rechnungen nach §13b tragen Sie in PC67/2 bitte die
gewünschten Konten in die Zeile‚ P. 13b UStG’ mit 0% ein.
Eine Rechnung nach §13b
UStG schreiben:
Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich in der
NETTO-Erfassung befinden. Beim Buchen geben Sie unter ‚Reg-Druck’ bitte ‚+2’
ein. Es erscheint der Hinweis‚ (Umkehr der Steuerschuld P. 13b UStG)’ auf dem
Bildschirm. Die gedruckte Rechnung ist eine reine Netto-Rechnung ohne jegliche
MwSt-Angaben. Sie enthält den gesetzlichen Hinweis, dass die Steuerschuld auf
den Leistungsempfänger übergeht.
Eine Eingangs-Rechnung
buchen:
In PC-63 können Sie Eingänge ganz einfach auf Ihr oben
angelegtes Konto buchen. Als Hinweis wird das MwSt-Kennzeichen ‚P’ auf den
Bildschirm ausgegeben.
Umsatzsteuervoranmeldung:
Beim Druck der Umsatzsteuervoranmeldung werden jetzt
auch die folgenden Zeilen ausgegeben:
Beispiel:

Für weitere Fragen zu diesen Neuerungen steht Ihnen unser Hotline unter der
bekannten Rufnummer 04185/7952-16 zur Verfügung.
|